Die Vollversammlung:

Die Vollversammlung wird einmal jährlich einberufen und setzt sich aus allen stimmberechtigten Mitgliedern, dem Vorstand und den Zweigstellenleitern der UOGT zusammen.

Wirkungskreis der Vollversammlung:

-  Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses 
   nach Anhören der Rechnungsprüfer;
-  Beschlussfassung über den Voranschlag;
-  Wahl des Vorstandes, der Rechnungsprüfer und des Schiedsgerichtes;
-  Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge;
-  Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft auf Antrag des Ausschusses;
-  Beschlussfassung über Statutenänderungen;
-  Beschlussfassung über die freiwillige Auflösung der UOGT;
-  Beschlussfassung über die Wiederaufnahme von rechtskräftig ausgeschlossenen Mitgliedern
-  Beschlussfassung und Beratung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen;
 

Der Ausschuss: 

Der Ausschuss wird mindestens einmal im Kalenderhalbjahr einberufen, bei schwerwiegenderen Entscheidungen auch desöfteren.
Er besteht aus dem Zwiegstellenleitern und dem Vorstand. Das Schiedsgericht entscheidet in allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind vereinsintern endgültig.

Die Rechnungsprüfer:

Die Rechnungsprüfer agieren als unabhängiges Kontrollorgan und besteht aus 2 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern, sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein. Den Rechnungsprüfern obliegt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassaführung der Gesellschaft.

Das Schiedsgericht:

Das Schiedsgericht besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern, sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein.

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